AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Die Westermann GmbH, nachstehend Westermann genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Westermann und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Preisangebot, Leistungen
2.1.
Die im Angebot von Westermann genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, und erlangen erst Verbindlichkeit mit der Auftragsbestätigung Westermanns. Das Angebot ist 30 Tage bindend. Danach behalten wir uns eine Preisänderung vor.
Die Preise Westermanns enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise Westermanns gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2.2. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
3.1.
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist sofort ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Beträge für Einzelaufträge und Abrufe bis zu 25 Euro sind bei Lieferung in bar zahlbar. Bei kleinen Beträgen kann Nachnahmesendung erfolgen. Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
3.2. Bei größeren Aufträgen oder Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden, können Zwischenrechnungen gestellt werden, die dem Wert der geleisteten Arbeit entsprechen.
3.3. Treten nach Vertragsschluss; Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen, ein, so ist Westermann berechtigt, dem Auftraggeber ebenfalls einen entsprechend erhöhten Preis zu berechnen. Die Kostenerhöhungen werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Für Lieferungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss; erfolgen sollen, gilt das nur, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört.
3.4. Gegen Ansprüche von Westermann kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
3.5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß DÜG zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4. Lieferbedingungen, Lieferverzug
4.1.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertages bleibt vorbehalten.
4.3. Den Versand nimmt Westermann für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, er haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Transportführers versichert. Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Bei Versand an den Auftraggeber geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem die Ware das Betriebsgelände von Westermann verlässt.
4.4. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Westermann ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
4.5. Gerät Westermann mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann Westermann vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4.6. Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb Westermanns als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt
Westermann behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen etc. vor.

6. Beanstandungen und Gewährleistungen
6.1.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
6.2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen Westermann geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei Westermann eintrifft.
6.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist Westermann nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Westermann oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, Westermann oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druck-Erzeugnissen zum Gegenstand, so haftet Westermann nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
6.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass; die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Westermann nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.

7. Verwahren, Versicherung
7.1.
Vorlagen, Rohstoffe und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Westermann haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie von Westermann zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet Westermann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

8. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

9. Eigentum, Urheberrechte
9.1.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Westermann von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
9.2. Eingebettete Bilddaten, die aus Quellen von Westermann stammen, dürfen grundsätzlich nur für den bestellten Auftragszweck genutzt werden. Eine Weitergabe ohne Genehmigung von Westermann ist strengstens untersagt.
9.3. Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, bekommt der Kunde grundsätzlich nur die Enddaten, die ihn in die Lage versetzen, das angestrebte Ziel zu erreichen. Zum Beispiel Druckdaten zur Herstellung von Drucksachen. Verlangt der Kunde nach Ausführung der Arbeit die offenen Rohdaten, dann berechnen wir 50 % der erstmaligen Kosten für die Überlassung des geistigen Eigentums. Darüber hinaus wird die Zeit der Datenzusammenstellung in Rechnung gestellt. Von der Datenüberlassung grundsätzlich ausgenommen sind Bilder von Bildagenturen, deren Weitergabe der Echtdaten uns als Agentur nicht gestattet ist.
9.4. Westermann ist berechtigt, im Kundenauftrag erstellte Artikel und den Namen des Kunden zu Werbezwecken, als Referenz oder als Muster zu verwenden und abzubilden sowie den Namen von Westemann an geeigneter Stelle anzubringen.

11. Datenspeicherung und Datenschutz
11.1.
Westermann weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Alle personenbezogenen Daten sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
11.2. Anfallende Verbindungszeiten werden vom Betreiber des Internet-Zugangsnetzes erfasst und an Westermann zu Abrechnungszwecken übermittelt.
Westermann ist berechtigt, solche abrechnungsrelevanten Daten zu speichern.

12. Herstellung von Druckvorlagen
12.1.
Westermann übernimmt die Herstellung von Druckvorlagen aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr Westermann (auf Datenträger, per Datenfernübertragung) zur Verfügung stellt. Alle Daten, die Westermann zur Verfügung gestellt werden, müssen Sicherungskopien sein.
12.2. Für die Archivierung von Daten muss ein gesonderter Archivierungsauftrag erteilt werden.
12.3. Auftragsdateien, die von Westermann erstellt werden, werden in der Regel archiviert. Sollte es durch technische Umstände oder höhere Gewalt zu Datenverlusten kommen, haftet Westermann nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

13. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Verletzung von Beratungspflichten oder sonstigen vertraglichen Nebenpflichten sowie sonstige Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, sofern nicht auf seiten von Westermann oder seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
14.1
. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Westermann der Erfüllungsort.
14.2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Westermann Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Wechsel-, Scheck- und Urkundenklagen.
14.3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Westermann GmbH
Geschäftsführer Hermann Westermann
HRB 110518 Amtsgericht Walsrode


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimedia und Internet-Leistungen und -dienste

(Ergänzung zu den Allgemeinen Bedingungen)

Geltungsbereich
1.1.
Die Westermann GmbH, nachstehend Westermann genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Westermann und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Preise
2.1.
Die im Angebot von Westermann genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, und erlangen erst Verbindlichkeit mit der Auftragsbestätigung Westermanns. Das Angebot ist 30 Tage bindend. Danach behalten wir uns eine Preisänderung vor.
Die Preise Westermanns enthalten keine Mehrwertsteuer.
Treten nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen, ein, so ist Westermann berechtigt, dem Auftraggeber ebenfalls einen entsprechend erhöhten Preis zu berechnen.
Die Kostenerhöhungen werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Für Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen sollen, gilt das nur, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.

3. Leistungsumfang
3.1.
Westermann kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte von zugänglich gemachten Text-, Bild- und Tonmaterialien nicht garantieren. Westermann ist insbesondere für Inhalte, die nicht auf Westermann-eigenen Servern liegen, nicht verantwortlich und kann keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.
3.2. Die Inhalte der Foren und Chats geben nur die jeweilige Meinung der Verfasser wieder. Der Verfasser eines Beitrages in einem Forum oder Chat überträgt Westermann automatisch das räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an seinem Beitrag bzw. seinen Beiträgen.
3.3. Westermann ist berechtigt, den Zugriff auf Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Ansprüche des Auftraggebers entstehen in derartigen Fällen nicht.
3.4. Der Auftraggeber ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich.
Die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte liegt ausschließlich bei dem Auftraggeber. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Die nachträgliche Löschung von Inhalten kann seitens des Auftraggebers nicht verlangt werden.
3.5. Der Auftraggeber gewährleistet, daß die Inhalte seiner Beiträge nicht gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. Westermann ist berechtigt, solche Inhalte sowie werbliche, nicht themenbezogene, beleidigende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu löschen.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Bedingungen, ist Westermann berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dies gilt auch für Auftraggeber, die Beiträge gleichen Inhalts mehrfach oder in mehreren Foren oder Chats parallel veröffentlichen ("Spamming"). Ansprüche gegen Westermann, insbesondere die Rückerstattung von gezahlten Entgelten, sind in derartigen Fällen ausgeschlossen.
3.6. Sofern Westermann kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
3.7. Westermann haftet nicht für über ihre Dienste übermittelte Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind. Ebensowenig sichert Westermann zu oder übernimmt eine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung dieses Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Die Benutzung des Westermann-Internet-Services erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Software (z. B. Java-Applets), die sich über den Internet-Service laden lässt.
3.8. Westermann ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet jederzeit zu wechseln. Führt der Wechsel des Zugangsnetzes für den Auftraggeber zu einer Erhöhung der Verbindungsentgelte, so ist dieser berechtigt, den Vertrag zum Monatsende zu kündigen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
3.9. Für Störungen in den Leitungsnetzen ist Westermann nicht verantwortlich und nicht haftbar.
3.10. Bei Ausfällen von Diensten aufgrund einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Westermann liegenden Störung erfolgt keine Gewährleistung.
3.11. Der Auftraggeber stellt Westermann von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten unter Verwendung der Zugangskennung des Auftraggebers haben. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die Westermann und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Westermann-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
3.12. Weder Westermann noch andere Personen, die an der Erstellung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art, insbesondere haften sie nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, die als Folge der Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder Erschwerung der Benutzung des Dienstes oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistung entstanden sind.
3.13. Bei E-Commerce-Angeboten ist es ausschließlich Sache des Auftraggebers, den Vertrag mit dem einzelnen Kunden zu schließen und abzuwickeln. Westermann leitet zu diesem Zweck eingehende E-Mails an den Auftraggeber weiter. Der Auftraggeber wird die Bestellung auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen und ggf. direkt gegenüber dem Kunden bestätigen.
3.14. Der Auftraggeber ist verpflichtet:
die angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen;
die Zugriffsmöglichkeit auf die angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den Diensten erforderlich sein sollten;
anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennworte geheimzuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
Westermann erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen);
im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen;
nach Abgabe einer Störungsmeldung Westermann die durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers vorlag.
3.15. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von Westermann angebotenen Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Westermann gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Auftraggeber diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch. Westermann behält sich vor, die Dienstleistung zu unterbrechen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungen nicht nachkommt. Konkret kann Westermann in dem Fall das Hosting von Webseiten und E-Mail-Verkehr vorübergehend einstellen oder ganz einstellen, wenn gar nicht bezahlt wird.

4. Urheberrechte
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bleiben die Rechte an dem Quellcode bei Westermann.

5. Datenschutz
5.1.
Westermann weist gemäß § 33 Abs. 1 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
5.2 Anfallende Verbindungszeiten werden vom Betreiber des Internet-Zugangsnetzes erfasst und an Westermann zu Abrechnungszwecken übermittelt. Westermann ist berechtigt, solche abrechnungsrelevanten Daten zu speichern.

6. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Verletzung von Beratungspflichten oder sonstigen vertraglichen Nebenpflichten sowie sonstige Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, sofern nicht aufseiten von Westermann oder seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Westermann haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, sowie unvorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegende Schäden. Vorstehende Haftungsregelung betrifft sowohl vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
7.1.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Westermann der Erfüllungsort.
7.2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Westermann Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschl. Wechsel-, Scheck- und Urkundenklagen.
7.3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Westermann GmbH
Geschäftsführer Hermann Westermann
HRB 110518 Amtsgericht Walsrode

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