1. Geltungsbereich
1.1. Die Westermann GmbH, nachstehend Westermann
genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf
der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an
den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Westermann
und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen,
Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf
dieses Formerfordernis.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen
mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
2. Preisangebot, Leistungen
2.1. Die im Angebot von Westermann genannten Preise
gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde
gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, und erlangen
erst Verbindlichkeit mit der Auftragsbestätigung Westermanns.
Das Angebot ist 30 Tage bindend. Danach behalten wir uns eine
Preisänderung vor.
Die Preise Westermanns enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise Westermanns gelten ab Werk. Sie schließen
Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten
nicht ein.
2.2. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke,
Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber
veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag
nicht erteilt wird.
3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
3.1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer)
ist sofort ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter
dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft
(Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Beträge für
Einzelaufträge und Abrufe bis zu 25 Euro sind bei Lieferung
in bar zahlbar. Bei kleinen Beträgen kann Nachnahmesendung
erfolgen. Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann Vorauszahlung
verlangt werden.
3.2. Bei größeren Aufträgen
oder Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum
bearbeitet werden, können Zwischenrechnungen gestellt
werden, die dem Wert der geleisteten Arbeit entsprechen.
3.3. Treten nach Vertragsschluss; Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen,
ein, so ist Westermann berechtigt, dem Auftraggeber ebenfalls
einen entsprechend erhöhten Preis zu berechnen. Die Kostenerhöhungen
werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Für
Lieferungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss;
erfolgen sollen, gilt das nur, wenn der Kunde Kaufmann ist
und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört.
3.4. Gegen Ansprüche von Westermann
kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
3.5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen
in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
gemäß DÜG zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
4. Lieferbedingungen, Lieferverzug
4.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit
setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertages bleibt vorbehalten.
4.3. Den Versand nimmt Westermann für
den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, er haftet
jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Ware ist nach den jeweiligen Allgemeinen Beförderungsbedingungen
des Transportführers versichert. Der Versand erfolgt
auf Kosten des Auftraggebers. Bei Versand an den Auftraggeber
geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über,
in dem die Ware das Betriebsgelände von Westermann verlässt.
4.4. Liefertermine sind nur gültig,
wenn sie von Westermann ausdrücklich bestätigt werden.
Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die
Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
4.5. Gerät Westermann mit seinen Leistungen
in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist
zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann
Westermann vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt
unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur
Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich
Vorleistung und Material) verlangt werden.
4.6. Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb
Westermanns als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere
Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle
höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung
des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über
den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Eigentumsvorbehalt
Westermann behält sich das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses
entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen
aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen etc. vor.
6. Beanstandungen und Gewährleistungen
6.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit
der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten
Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler
handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder
erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen
Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
6.2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer
Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel,
die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden
sind, dürfen nur gegen Westermann geltend gemacht werden,
wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem
die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei Westermann eintrifft.
6.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist
Westermann nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer
Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung
verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes,
es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Westermann
oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den
Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener
oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung
kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten.
§ 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn,
Westermann oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten
oder Weiterverarbeitung von Druck-Erzeugnissen zum Gegenstand,
so haftet Westermann nicht für die dadurch verursachte
Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden
Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurde.
6.4. Mängel
eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass; die Teillieferung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit
des eingesetzten Materials haftet Westermann nur bis zur Höhe
der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
7. Verwahren, Versicherung
7.1. Vorlagen, Rohstoffe und andere der Wiederverwendung
dienende Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung
und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin
hinaus verwahrt. Westermann haftet nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
7.2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände
werden, soweit sie von Westermann zur Verfügung gestellt
sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für
Beschädigungen haftet Westermann nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
7.3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände
versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
8. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende
Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3
Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
9. Eigentum, Urheberrechte
9.1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die
Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte
Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Westermann
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
9.2. Eingebettete Bilddaten, die aus Quellen von Westermann stammen, dürfen grundsätzlich nur für den bestellten Auftragszweck genutzt werden. Eine Weitergabe ohne Genehmigung von Westermann ist strengstens untersagt.
9.3. Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, bekommt der Kunde grundsätzlich nur die Enddaten, die ihn in die Lage versetzen, das angestrebte Ziel zu erreichen. Zum Beispiel Druckdaten zur Herstellung von Drucksachen. Verlangt der Kunde nach Ausführung der Arbeit die offenen Rohdaten, dann berechnen wir 50 % der erstmaligen Kosten für die Überlassung des geistigen Eigentums. Darüber hinaus wird die Zeit der Datenzusammenstellung in Rechnung gestellt. Von der Datenüberlassung grundsätzlich ausgenommen sind Bilder von Bildagenturen, deren Weitergabe der Echtdaten uns als Agentur nicht gestattet ist.
9.4. Westermann ist berechtigt, im Kundenauftrag erstellte Artikel und den Namen des Kunden zu Werbezwecken, als Referenz oder als Muster zu verwenden und abzubilden sowie den Namen von Westemann an geeigneter Stelle anzubringen.
11. Datenspeicherung und Datenschutz
11.1. Westermann weist gemäß § 33
BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen
der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Alle personenbezogenen
Daten sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
11.2. Anfallende Verbindungszeiten werden
vom Betreiber des Internet-Zugangsnetzes erfasst und
an Westermann zu Abrechnungszwecken übermittelt.
Westermann ist berechtigt, solche abrechnungsrelevanten Daten
zu speichern.
12. Herstellung von Druckvorlagen
12.1. Westermann übernimmt die Herstellung von Druckvorlagen
aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine
Gefahr Westermann (auf Datenträger, per Datenfernübertragung)
zur Verfügung stellt. Alle Daten, die Westermann zur
Verfügung gestellt werden, müssen Sicherungskopien
sein.
12.2. Für die Archivierung von Daten muss ein gesonderter Archivierungsauftrag
erteilt werden.
12.3. Auftragsdateien, die von Westermann
erstellt werden, werden in der Regel archiviert. Sollte es
durch technische Umstände oder höhere Gewalt zu
Datenverlusten kommen, haftet Westermann nur im Rahmen der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
13. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger
Verletzung von Beratungspflichten oder sonstigen vertraglichen
Nebenpflichten sowie sonstige Schadenersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen,
sofern nicht auf seiten von Westermann oder seiner Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
14.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Westermann
der Erfüllungsort.
14.2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann
ist, ist der Geschäftssitz von Westermann Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten einschließlich
Wechsel-, Scheck- und Urkundenklagen.
14.3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Westermann GmbH
Geschäftsführer Hermann Westermann
HRB 110518 Amtsgericht Walsrode
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimedia und Internet-Leistungen und -dienste
(Ergänzung zu den Allgemeinen Bedingungen)
Geltungsbereich
1.1. Die Westermann GmbH, nachstehend Westermann
genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf
der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen
des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos
ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Westermann
und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen,
Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf
dieses Formerfordernis.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen
mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
2. Preise
2.1. Die im Angebot von Westermann genannten Preise
gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde
gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, und erlangen
erst Verbindlichkeit mit der Auftragsbestätigung Westermanns.
Das Angebot ist 30 Tage bindend. Danach behalten wir uns eine
Preisänderung vor.
Die Preise Westermanns enthalten keine Mehrwertsteuer.
Treten nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund
von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen, ein, so ist Westermann berechtigt, dem
Auftraggeber ebenfalls einen entsprechend erhöhten Preis
zu berechnen.
Die Kostenerhöhungen werden wir dem Besteller auf Verlangen
nachweisen. Für Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen sollen,
gilt das nur, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines
Handelsgewerbes gehört.
3. Leistungsumfang
3.1. Westermann kann die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Inhalte von zugänglich gemachten Text-, Bild- und
Tonmaterialien nicht garantieren. Westermann ist insbesondere
für Inhalte, die nicht auf Westermann-eigenen Servern liegen, nicht verantwortlich und
kann keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.
3.2. Die Inhalte der Foren und Chats geben
nur die jeweilige Meinung der Verfasser wieder. Der Verfasser
eines Beitrages in einem Forum oder Chat überträgt
Westermann automatisch das räumlich und zeitlich unbegrenzte
Nutzungsrecht an seinem Beitrag bzw. seinen Beiträgen.
3.3. Westermann ist berechtigt, den Zugriff
auf Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten,
sofern deren Inhalte gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche
und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Ansprüche des Auftraggebers entstehen in derartigen Fällen
nicht.
3.4. Der Auftraggeber ist für alle von
ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte
(Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich.
Die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte liegt
ausschließlich bei dem Auftraggeber. Eine generelle
Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt.
Die nachträgliche Löschung von Inhalten kann seitens
des Auftraggebers nicht verlangt werden.
3.5. Der Auftraggeber gewährleistet,
daß die Inhalte seiner Beiträge nicht gegen geltendes
deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote
sowie die guten Sitten verstoßen. Westermann ist berechtigt,
solche Inhalte sowie werbliche, nicht themenbezogene, beleidigende
oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte nach
eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu löschen.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Bedingungen,
ist Westermann berechtigt, das Vertragsverhältnis aus
wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dies gilt auch
für Auftraggeber, die Beiträge gleichen Inhalts
mehrfach oder in mehreren Foren oder Chats parallel veröffentlichen
("Spamming"). Ansprüche gegen Westermann, insbesondere
die Rückerstattung von gezahlten Entgelten, sind in derartigen
Fällen ausgeschlossen.
3.6. Sofern Westermann kostenlose Dienste
und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne
Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-
oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
3.7. Westermann haftet nicht für über
ihre Dienste übermittelte Informationen, und zwar weder
für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität,
noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
Ebensowenig sichert Westermann zu oder übernimmt eine
Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung
dieses Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
Die Benutzung des Westermann-Internet-Services erfolgt auf
eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität
und Virenfreiheit von Software (z. B. Java-Applets), die sich
über den Internet-Service laden lässt.
3.8. Westermann ist berechtigt, das Zugangsnetz
ins Internet jederzeit zu wechseln. Führt der Wechsel
des Zugangsnetzes für den Auftraggeber zu einer Erhöhung
der Verbindungsentgelte, so ist dieser berechtigt, den Vertrag
zum Monatsende zu kündigen. Weitere Ansprüche des
Auftraggebers sind ausgeschlossen.
3.9. Für Störungen in den Leitungsnetzen
ist Westermann nicht verantwortlich und nicht haftbar.
3.10. Bei Ausfällen von Diensten aufgrund
einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Westermann
liegenden Störung erfolgt keine Gewährleistung.
3.11. Der Auftraggeber stellt Westermann
von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre
Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits-
oder sonstigen Schutzrechten unter Verwendung der Zugangskennung
des Auftraggebers haben. Der Auftraggeber haftet für
alle Folgen und Nachteile, die Westermann und Dritten durch
die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung
der Westermann-Dienste oder dadurch entstehen, dass der
Auftraggeber seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
3.12. Weder Westermann noch andere Personen, die an der Erstellung, Herstellung
oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für
Schäden aller Art, insbesondere haften sie nicht für
Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, die als Folge der
Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder Erschwerung
der Benutzung des Dienstes oder als Folge der Verletzung einer
Gewährleistung entstanden sind.
3.13. Bei E-Commerce-Angeboten ist es ausschließlich
Sache des Auftraggebers, den Vertrag mit dem einzelnen Kunden
zu schließen und abzuwickeln. Westermann leitet zu diesem
Zweck eingehende E-Mails an den Auftraggeber weiter. Der Auftraggeber
wird die Bestellung auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen
und ggf. direkt gegenüber dem Kunden bestätigen.
3.14. Der Auftraggeber ist verpflichtet:
die angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen;
die Zugriffsmöglichkeit auf die angebotenen Dienste
nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen;
die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher
Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig
oder künftig für die Teilnahme an den Diensten erforderlich
sein sollten;
anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung
zu tragen, insbesondere Kennworte geheimzuhalten bzw. unverzüglich
zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls
die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
Westermann erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen (Störungsmeldungen);
im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und
ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung
erleichtern oder beschleunigen;
nach Abgabe einer Störungsmeldung Westermann die durch
die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen
Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung
herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich
des Auftraggebers vorlag.
3.15. Eine direkte oder mittelbare Nutzung
der von Westermann angebotenen Dienste durch Dritte ist nur
nach ausdrücklicher Genehmigung durch Westermann gestattet.
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Auftraggeber
diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste
einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet,
ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
Westermann behält sich vor, die Dienstleistung zu unterbrechen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungen nicht nachkommt. Konkret kann Westermann in dem Fall das Hosting von Webseiten und E-Mail-Verkehr vorübergehend einstellen oder ganz einstellen, wenn gar nicht bezahlt wird.
4. Urheberrechte
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bleiben die Rechte
an dem Quellcode bei Westermann.
5. Datenschutz
5.1. Westermann weist gemäß § 33
Abs. 1 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im
Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
5.2 Anfallende Verbindungszeiten werden vom
Betreiber des Internet-Zugangsnetzes erfasst und an Westermann
zu Abrechnungszwecken übermittelt. Westermann ist berechtigt,
solche abrechnungsrelevanten Daten zu speichern.
6. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger
Verletzung von Beratungspflichten oder sonstigen vertraglichen
Nebenpflichten sowie sonstige Schadensersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen,
sofern nicht aufseiten von Westermann oder seiner Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Westermann
haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere unter
dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, sowie unvorhersehbare
oder im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegende Schäden.
Vorstehende Haftungsregelung betrifft sowohl vertragliche als auch
außervertragliche Ansprüche.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
7.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Westermann
der Erfüllungsort.
7.2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann
ist, ist der Geschäftssitz von Westermann Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten einschl. Wechsel-,
Scheck- und Urkundenklagen.
7.3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird
die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Westermann GmbH
Geschäftsführer Hermann Westermann
HRB 110518 Amtsgericht Walsrode