Allgemeine Geschäftsbedingungen

6.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist Westermann nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Westermann oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, Westermann oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druck-Erzeugnissen zum Gegenstand, so haftet Westermann nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
6.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Westermann nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.

7. Verwahren, Versicherung
7.1.
Vorlagen, Rohstoffe und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Westermann haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie von Westermann zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet Westermann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

8. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

9. Eigentum, Urheberrechte
9.1.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Westermann von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
9.2. Auftragsbezogene Daten werden dem Kunden nach Vergütung auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dabei entstehende Kosten für Zusammenstellung, Kopieren auf Datenträger und Versand werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
9.3. Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.
9.4. Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Westermann und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
9.5. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Dabei räumt ihm Westermann in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.
9.6. Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

10. Impressum
Westermann kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

11. Datenspeicherung und Datenschutz
11.1.
Westermann weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, daß personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Alle personenbezogenen Daten sind gem. BDSG gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt.
11.2. Anfallende Verbindungszeiten werden vom Betreiber des Internet-Zugangsnetzes erfaßt und an Westermann zu Abrechnungszwecken übermittelt.
Westermann ist berechtigt, solche abrechnungsrelevanten Daten zu speichern.

12. Herstellung von Druckvorlagen, Belichtungsaufträge
12.1.
Belichtungsaufträge sind Werkverträge. Westermann übernimmt die Herstellung von Druckvorlagen aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr Westermann (auf Datenträger, per Datenfernübertragung) zur Verfügung stellt. Alle Daten, die Westermann zur Verfügung gestellt werden, müssen Sicherungskopien sein.
12.2. Für die Archivierung von Daten bei Belichtungsaufträgen muß ein gesonderter Archivierungsauftrag erteilt werden.
12.3. Auftragsdateien, die von Westermann erstellt werden, werden in der Regel archiviert. Sollte es durch technische Umstände oder höhere Gewalt zu Datenverlusten kommen, haftet Westermann nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

13. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Verletzung von Beratungspflichten oder sonstigen vertraglichen Nebenpflichten sowie sonstige Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, sofern nicht auf seiten von Westermann oder seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
14.1
. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Westermann der Erfüllungsort.
14.2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Westermann Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Wechsel-, Scheck- und Urkundenklagen.
14.3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Westermann GmbH
Geschäftsführer Hermann Westermann
HRB 110518 Amtsgericht Walsrode

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimedia und Internet-Leistungen und -dienste
(Ergänzung zu den Allgemeinen Bedingungen)