Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die Westermann GmbH - nachstehend Westermann
genannt - erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf
der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an
den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Westermann
und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen,
Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf
dieses Formerfordernis.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen
mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
2. Preisangebot, Leistungen
2.1. Die im Angebot von Westermann genannten Preise
gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde
gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, und erlangen
erst Verbindlichkeit mit der Auftragsbestätigung Westermanns.
Das Angebot ist 30 Tage bindend. Danach behalten wir uns eine
Preisänderung vor.
Die Preise Westermanns enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise Westermanns gelten ab Werk. Sie schließen
Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten
nicht ein.
2.2. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke,
Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber
veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag
nicht erteilt wird.
3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
3.1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer)
ist sofort ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter
dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft
(Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Beträge für
Einzelaufträge und Abrufe bis zu 25,- Euro sind bei Lieferung
in bar zahlbar. Bei kleinen Beträgen kann Nachnahmesendung
erfolgen. Bei neuen Geschäfts- beziehungen kann Vorauszahlung
verlangt werden.
3.2. Bei größeren Aufträgen
oder Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum
bearbeitet werden, können Zwischenrechnungen gestellt
werden, die dem Wert der geleisteten Arbeit entsprechen.
3.3. Treten nach Vertragsschluß Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen
ein, so ist Westermann berechtigt, dem Auftraggeber ebenfalls
einen entsprechend erhöhten Preis zu berechnen. Die Kostenerhöhungen
werden wird dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Für
Lieferungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluß
erfolgen sollen, gilt das nur, wenn der Kunde Kaufmann ist
und der Vertrag zumBetriebe seines Handelsgewerbes gehört.
3.4. Gegen Ansprüche von Westermann
kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
3.5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen
in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
gemäß DÜG zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
4. Lieferbedingungen, Lieferverzug
4.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit
setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus.
Die Einrede des nichterfüllten Vertages bleibt vorbehalten.
4.3. Den Versand nimmt Westermann für
den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, er haftet
jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Ware ist nach den jeweiligen Allgemeinen Beförderungsbedingungen
des Transportführers versichert. Der Versand erfolgt
auf Kosten des Auftraggebers. Bei Versand an den Auftraggeber
geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über,
in dem die Ware das Betriebsgelände von Westermann verläßt.
4.4. Liefertermine sind nur gültig,
wenn sie von Westermann ausdrücklich bestätigt werden.
Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die
Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
4.5. Gerät Westermann mit seinen Leistungen
in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist
zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann
Westermann vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt
unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur
Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich
Vorleistung und Material) verlangt werden.
4.6. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb
Westermanns als auch in dem eines Zulieferers -, insbesondere
Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle
höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung
des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über
den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Eigentumsvorbehalt
Westermann behält sich das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses
entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen
aus Anschlußaufträgen, Nachbestellungen etc. vor.
6. Beanstandungen und Gewährleistungen
6.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit
der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten
Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler
handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder
erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen
Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
6.2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer
Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel,
die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden
sind, dürfen nur gegen Westermann geltend gemacht werden,
wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem
die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei Westermann eintrifft.
6.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist
Westermann nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer
Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung
verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes,
es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Westermann
oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den
Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener
oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung
kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten.
§ 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für
Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn,
Westermann oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten
oder Weiterverarbeitung von Druck-Erzeugnissen zum Gegenstand,
so haftet Westermann nicht für die dadurch verursachte
Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden
Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurde.
6.4. Mängel
eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit
des eingesetzten Materials haftet Westermann nur bis zur Höhe
der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
7. Verwahren, Versicherung
7.1. Vorlagen, Rohstoffe und andere der Wiederverwendung
dienende Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung
und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin
hinaus verwahrt. Westermann haftet nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
7.2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände
werden, soweit sie von Westermann zur Verfügung gestellt
sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für
Beschädigungen haftet Westermann nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
7.3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände
versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung
selbst zu besorgen.
8. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende
Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3
Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.
9. Eigentum, Urheberrechte
9.1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die
Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte
Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Westermann
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
9.2. Auftragsbezogene Daten werden dem Kunden
nach Vergütung auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Dabei entstehende Kosten für Zusammenstellung, Kopieren
auf Datenträger und Versand werden nach Aufwand in Rechnung
gestellt.
9.3. Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich
der Urheberbezeichnung dürfen weder im Original noch
bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung
- auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.
9.4. Arbeiten dürfen nur für die
vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten
Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige
oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von
Westermann und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen
Nutzungshonorars gestattet.
9.5. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars
erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten
Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Dabei räumt ihm Westermann
in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht
gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.
9.6. Vorschläge des Auftraggebers oder
eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die
Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht,
es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
10. Impressum
Westermann kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter
Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die
Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes
Interesse hat.
11. Datenspeicherung und Datenschutz
11.1. Westermann weist gemäß § 33
BDSG darauf hin, daß personenbezogene Daten im Rahmen
der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Alle personenbezogenen
Daten sind gem. BDSG gegen mißbräuchliche Verwendung
geschützt.
11.2. Anfallende Verbindungszeiten werden
vom Betreiber des Internet-Zugangsnetzes erfaßt und
an Westermann zu Abrechnungszwecken übermittelt.
Westermann ist berechtigt, solche abrechnungsrelevanten Daten
zu speichern.
12. Herstellung von Druckvorlagen, Belichtungsaufträge
12.1. Belichtungsaufträge sind Werkverträge.
Westermann übernimmt die Herstellung von Druckvorlagen
aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine
Gefahr Westermann (auf Datenträger, per Datenfernübertragung)
zur Verfügung stellt. Alle Daten, die Westermann zur
Verfügung gestellt werden, müssen Sicherungskopien
sein.
12.2. Für die Archivierung von Daten
bei Belichtungsaufträgen muß ein gesonderter Archivierungsauftrag
erteilt werden.
12.3. Auftragsdateien, die von Westermann
erstellt werden, werden in der Regel archiviert. Sollte es
durch technische Umstände oder höhere Gewalt zu
Datenverlusten kommen, haftet Westermann nur im Rahmen der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
13. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger
Verletzung von Beratungspflichten oder sonstigen vertraglichen
Nebenpflichten sowie sonstige Schadenersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen,
sofern nicht auf seiten von Westermann oder seiner Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
14.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Westermann
der Erfüllungsort.
14.2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann
ist, ist der Geschäftssitz von Westermann Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten einschließlich
Wechsel-, Scheck- und Urkundenklagen.
14.3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Westermann GmbH
Geschäftsführer Hermann Westermann
HRB 110518 Amtsgericht Walsrode
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Multimedia und Internet-Leistungen und -dienste
(Ergänzung zu den Allgemeinen Bedingungen)
